Um so viel Geld geht es!
Zulagen vom Staat bekommen Sie als Riester-Sparer in Form der so genannten Grundzulage außerdem erhalten Sie für jedes Kind eine Kinderzulage. Zusätzliche Steuersparnis kann die Rendite Ihrer Riester-Anlage deutlich erhöhen!
In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie viel Riester-Zulage Sie maximal vom Staat bekommen können (in den Spalten "Grundzulage" und "Kinderzulage"). Außerdem können Sie unter „Geldanlagen“ Ihren individuellen Eigenbeitrag errechnen, damit Sie die volle staatliche Förderung erhalten.
Jahr |
Grundzulage |
Kinderzulage pro Kind |
erforderlicher Mindestbeitrag |
ab 2018 | 175 EUR | 185 EUR/300 EUR** (Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.) | 4 %* (Anteil an Ihrem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen, inklusive Zulagen.) (höchstens jedoch 2.100 EUR) |
* Anteil an Ihrem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, inkl. Zulagen. ** Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.
Seit 2008 gibt es auch zwei weitere Anreize zu riestern: Zum einen erhalten seit dem 01.01.2008 alle Riester-Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres nicht älter als 25 Jahre sind, einmalig 200 EUR vom Staat zu ihrem Riester-Vertrag dazu. Zum anderen wurde die Kinderzulage für alle Kinder, die ab 2008 geboren werden, von 185 EUR auf 300 EUR erhöht.
Berechnung erstellen unter "Richtig Geld anlegen; Riester-Förderung" oder wenden Sie sich gerne an Ihren FAZIT-Berater!