Menü Menü

Um so viel Geld geht es!

Zulagen vom Staat bekommen Sie als Riester-Sparer in Form der so genannten Grundzulage außerdem erhalten Sie für jedes Kind eine Kinderzulage.  Zusätzliche Steuersparnis kann die Rendite Ihrer Riester-Anlage deutlich erhöhen!

In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie viel Riester-Zulage Sie maximal vom Staat bekommen können (in den Spalten "Grundzulage" und "Kinderzulage"). Außerdem können Sie unter „Geldanlagen“ Ihren individuellen Eigenbeitrag errechnen, damit Sie die volle staatliche Förderung erhalten.

Jahr

Grundzulage

Kinderzulage pro Kind

erforderlicher Mindestbeitrag

ab 2018 175 EUR 185 EUR/300 EUR** (Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.) 4 %* (Anteil an Ihrem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen, inklusive Zulagen.) (höchstens jedoch 2.100 EUR)

* Anteil an Ihrem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, inkl. Zulagen. ** Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.

Seit 2008 gibt es auch zwei weitere Anreize zu riestern: Zum einen erhalten seit dem 01.01.2008 alle Riester-Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres nicht älter als 25 Jahre sind, einmalig 200 EUR vom Staat zu ihrem Riester-Vertrag dazu. Zum anderen wurde die Kinderzulage für alle Kinder, die ab 2008 geboren werden, von 185 EUR auf 300 EUR erhöht.

Berechnung erstellen unter "Richtig Geld anlegen; Riester-Förderung" oder wenden Sie sich gerne an Ihren FAZIT-Berater!